Herzlich Willkommen auf dieser Informationsseite über Auslandsversicherungen mit einem Auslandskranken-Versicherungsvergleich inklusive einem Auslands-Rechner, vielen Informationen und aktuellen Nachrichten. Unser Ziel ist es, Ihnen einen guten Überblick über verschiedene Auslandskrankenversicherungen online zu geben! Neben einem Auslandskrankenversicherung Test finden Sie auch spezielle Tipps und Tricks die man unbedingt beachten sollte. Die Thematik der Auslandsversicherung kann sehr komplex sein – Wir wollen Ihnen dabei helfen den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie unsere Testsieger des großen Auslandskrankenversicherung Vergleich:
Platz 1: Hanse Merkur Versicherungsgruppe
Informieren Sie sich hier: Versicherungsschutz im Ausland mit unserer Langzeit-Reiseversicherung für das ganze Jahr
Wer im Ausland ärztliche Versorgung benötigt, erlebt oftmals viele Überraschungen. Viele Ärzte im Ausland rechnen mit Privatrechnungen ab, welche in der Regel höher sind. Infolgedessen müssen Sie einen Teil selber tragen oder müssen sich um Rückerstattungen kümmern. Daher sollten Sie vor Beginn der Reise entscheiden, welche Versicherung für Sie persönlich am günstigsten ist, denn in vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Wir empfehlen die Europäische Reiseversicherung bzw. Auslandsversicherung (ERV) oder die Hanse Merkur Reiseversicherung. Die Auslandsversicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern vollkommen freiwillig. Der Zeitraum von Auslandsversicherungen ist meist ein Kalenderjahr und kann ca. 6 Monate lang in Anspruch genommen werden. Abgedeckt sind dabei die Behandlung von akuten Krankheiten, die Kosten für Arzneimittel, Behandlungen von Zähnen, Operationen und der Rücktransport. Selbstverständlich existiert bei beiden Testsiegern auch eine Versicherung für Langzeit-Auslands- aufenthalte. Diese Versicherung garantiert das sichere Leben und Arbeiten im Ausland. Egal ob Sie als Au Pair, durch Teilnahme an einem Schüleraustausch oder für ein Auslandssemester im Ausland sind: Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung!
Kurz und knapp
Der Nutzen einer Auslandskrankenversicherung besteht vornehmlich darin, dass ein Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Hause bereits dann in Anspruch genommen werden kann, wenn sich die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten des erkrankten Versicherungsnehmers zuhause besser darstellen als im Ausland. Dazu kann es schon ausreichen, dass sich der Patient zuhause in seinem gewohnten sozialen Umfeld und in der Obhut seiner Familie besser versorgt sieht. Soweit der Patient privat versichert ist, übernimmt die private Krankenversicherung die Aufwendungen für einen Krankenrücktransport nur, wenn der Rücktransport aus medizinischer Sicht unbedingt notwendig erscheint, weil am Aufenthaltsort im Ausland keine medizinisch zweckmäßige Behandlung zu erwarten ist. Der Deckungsschutz der Auslandskrankenversicherung geht daher über den Schutz der privaten Krankenversicherung hinaus. Allerdings muss auch in diesem Fall der Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll, vertretbar und ärztlich angeordnet worden sein.
Mit der Auslandskrankenversicherung sichert sich der Reisende gegen jegliche Kosten der im Ausland anfallenden Heilbehandlung für akut eintretende Krankheitsfälle oder Unfälle ab. Ferner werden die Kosten des Krankenrücktransports zur stationären Behandlung zuhause und die Kosten der Überführung im Todesfall erstattet. Wird der Patient im Ausland stationär behandelt, werden die Krankenhauskosten erstattet, bis der Patient wieder transportfähig ist. Ist dies bis zum Reiseende nicht möglich, wird darüber hinaus für einen im Versicherungsvertrag bestimmten Zeitraum weiterhin Versicherungsschutz gewährt. Soweit der Reisende behandlungsbedürftig wird, kann er mit der Krankenversicherung über eine Notrufnummer Kontakt aufnehmen. Diese berät und unterstützt ihn oder organisiert die notwendigen Maßnahmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen mit bestimmten Staaten einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Hier muss der Patient damit rechnen, dass er mit Rechnungen und Vorleistungspflichten konfrontiert wird, die die Kasse im nachhinein nicht immer übernimmt. Vor allem ist ein Krankenrücktransport nicht versichert. Auch wird keine praktische Hilfe bei der Organisation eines Rücktransportes geleistet. Private Krankenversicherungen erstatten grundsätzlich die Kosten der ärztlichen Behandlung im Ausland, jedoch bietet auch hier nicht jeder Versicherungsvertrag weltweiten Schutz.